Gesplittete Abwassergebühr – Was bedeutet das für mich?
Bei der gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um eine Aufteilung der bisherigen Kostenerhebung für die öffentliche Abwasserbeseitigung. Nach aktueller und einheitlicher Rechtsprechung ist die BRD dazu verpflichtet, auf kommunaler Ebene die Abwassergebühr neu zu strukturieren. Dies hat zur Folge, dass zukünftig Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnet werden müssen.
Bisher bezahlten alle Haushalte eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung des anfallenden Abwassers. Hierbei wurde der Verbrauch von Frischwasser als Grundlage der Kostenerhebung herangezogen. Für eine größere Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung setzt sich die gesplittete Abwassergebühr aus Schmutzwasser (im Haushalt verbrauchtes Frischwasser) und Niederschlagswasser (von versiegelten und befestigten Flächen ablaufendes Regenwasser) zusammen. Diese beiden Abwasser werden in Zukunft getrennt berechnet und auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs und der versiegelten Fläche erhoben.