Abwassergebühr

Die durch Städte und Gemeinden festgelegten Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren zu leisten haben. In der Regel kommt dabei eine differenzierte Gebührenfestsetzung nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren zur Anwendung.